Schweizer Behörden verlangen ab 29. Juli auf Anfrage Gästeliste von allen Zimmervermietern29.07.2020 Die schweizer Regierung hat beschlossen, dass ab dem 29. Juli alle schweizer Zimmervermieter auf Anfrage des Bundesamts für Gesundheit (BAG) eine Gästeliste für einen beliebigen Zeitraum vorlegen müssen. Im Falle einer COVID-19 Infektion eines Gasts wird das Bundesamt für Gesundheit den Zimmervermieter kontaktieren und eine Liste von allen Gästen, die zu diesem Zeitraum im gleichen Betrieb übernachtet haben, verlangen. Wir bei Zimmersoftware haben auf diese neue Anforderung sofort reagiert und bieten für alle unsere schweizer Kunden die folgende neue Funktion an: https://zimmersoftware.ch/Info/Gaesteliste Dort können Sie den gewünschten Zeitraum eingeben und bekommen
sofort eine Liste aller Gäste angezeigt. Weiters können Sie auch
nach Zimmergruppe filtern, z.B. wenn Sie mehrere Häuser verwalten. Somit müssen Sie nicht den Buchungsplan durchgehen, manuell eine
Liste aller Gäste zusammenschreiben und in einer Tabelle
zusammenstellen. Dadurch wird eine Angelegenheit, die sonst mehrere Stunden dauern kann in wenigen Sekunden erledigt. |
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